AGBs

1. Geltung der Bedingungen

1.1 Wir führen den uns erteilten Auftrag ausschließlich auf der Grundlage unserer nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) aus. Sie sind bei Auftragserteilung unter gleichzeitigem Ausschluss anderer AGB vereinbart worden. Unsere AGB gelten auch für zukünftige Aufträge.

1.2 Der Auftraggeber bestätigt, unsere AGB so rechtzeitig vor Vertragsschluss erhalten zu haben, dass er ausreichend Zeit und Gelegenheit hatte, sie zu lesen und sich über die Bedeutung und die Tragweite sämtlicher Bestimmungen Klarheit zu verschaffen.

1.3 Änderungen unserer AGB sind ebenso wie sonstige vertragliche Absprachen, auch wenn sie mit unseren Außendienstmitarbeitern getroffen wurden, nur wirksam, wenn sie durch die Geschäftsleitung schriftlich bestätigt wurden (vgl. Ziff. 2.4 und 4.2 dieser AGB). Auch die Schriftformklausel kann nur schriftlich abbedungen werden.

2. Angebote und Beschreibungen

2.1 Unsere Angebote und Verträge verstehen sich stets freibleibend und stehen unter dem Vorbehalt der Liefermöglichkeit, insbesondere der Belieferung durch unsere Vorlieferanten.

2.2 Falls nicht anders ausdrücklich und schriftlich zugesichert, geben die Beschreibungen unserer Produkte und Leistungen etwa in Prospekten, Zeichnungen oder sonst sowie Probe- und Musterlieferungen durchschnittliche Qualitätswerte wieder, von denen im Einzelfall Abweichungen möglich sind.

2.3 Wir liefern Waren mittlerer Art und Güte. Sie sind mängelfrei, wenn sie sich bei der Lieferung (vgl. Ziff. 3.5) für die gewöhnliche Verwendung eignen und von der Beschaffenheit sind, die der Käufer nach Art der Sache erwarten kann. (vgl. § 434 I 1 BGB)

2.4 Besondere Eigenschaften werden nicht zugesagt, Garantien für eine bestimmte, von Dritten beschriebene Beschaffenheit der Kaufsache werden nicht gegeben (§ 434 I 3 BGB). Auf die Ziffern 1.3 und 4.2 dieser AGB wird ausdrücklich verwiesen.

3. Ausführung der Leistungen

3.1 Lieferfristen und Termine zur Ausführung sonstiger Leistungen werden von uns nach Möglichkeit eingehalten.
Verzögerungen, gleichviel, ob bei uns oder bei unseren Vorlieferanten entstanden, die wir trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt oder angemessenen wirtschaftlichen Aufwandes nicht abwenden konnten, entbinden uns von der Einhaltung angebotener Termine und berechtigen uns, ohne Schadenersatzverpflichtungen ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

3.2 Die Bestimmungen des § 376 HGB über den Fixhandelskauf werden abbedungen.

3.3 Wir kommen mit unserer Leistung in Verzug, wenn angegebene Liefer-/Leistungstermine grob fahrlässig um einen Monat überschritten wurden und der Käufer uns zusätzlich nach Ablauf dieses Monats schriftlich angemahnt hat.

3.4 Der Versand erfolgt unfrei ab Lager Eggenfelden.

3.5 Teillieferungen sind zulässig.

3.6 Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich ab Lager Eggenfelden (ex work Eggenfelden), d.h. wir erfüllen unsere Lieferpflicht mit Bereitstellung der Ware zur Abholung an den uns vom Käufer benannten Spediteur/Frachtführer als dessen Besitzdiener (§ 855 BGB) und Erfüllungsgehilfen (§ 278 BGB). Ab dem Zeitpunkt der Bereitstellung zur Abholung geht die Gefahr auf den Käufer
über. Dies gilt auch bei Frankolieferungen oder wenn der Transport und/oder die Montage der gelieferten Waren durch unsere Leute erfolgen.

3.7 Wird der Spediteur/Frachtführer mangels Weisung des Käufers von uns beauftragt, handeln wir lediglich als Beauftragte des Käufers. Wir übernehmen keinerlei Verpflichtung im Zusammenhang mit dem Speditions-/Frachtvertrag. Wir sind berechtigt, von uns vorgelegte Frachtkosten oder Frachtkosten, für die wir von dem beauftragten Spediteur/Frachtführer in Anspruch genommen werden können, per Frachtnachnahme vom Käufer erheben zu lassen.

3.8 Etwaige Rücklieferungen sind uns „CIF“ – Eggenfelden zurückzusenden.

4. Gewährleistung und Haftung

4.1 Für Pflichtverletzungen oder wenn die von uns gelieferte Ware von dem Zustand gem. Ziff. 2.2 und 2.3 dieser Vertragsbestimmungen abweicht, haften wir nur, wenn wir die Pflichtverletzung oder die Abweichung vorsätzlich begangen oder durch leichtfertige Handlungen verursacht haben, die in dem Bewußtsein begangen wurden, dass dadurch ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit entstehen werde.

4.2 Für den Inhalt von Werbeaussagen, Prospektangaben oder ähnlicher Informationen Dritter, auf deren Inhalt und Formulierung wir keinen Einfluss haben und die dem Käufer bekannt geworden sind, übernehmen wir keine Haftung. Wer sich dennoch zur Begründung von Schadenersatzansprüchen auf derartige Informationen beruft, hat nicht nur nachzuweisen, dass er im Geltungsbereich des BGB/HGB und etwa sonstiger einschlägiger Bestimmungen im Raum der EU Kenntnis genommen hat, sondern darüber hinaus auch, dass es nur und ausschließlich die von ihm beanstandete Information ursächlich für seinen Kaufentschluss war.
Wir behalten uns das Recht vor, uns auf die Geschäfts- und sonstigen Bedingungen desjenigen zu berufen, der für die beanstandete Information verantwortlich ist, sowie auf die rechtlichen Bestimmungen, Handelsbräuche und die Rechtsanwendung der Rechtsordnung des Landes, aus dem die beanstandete Werbung stammt und/oder des Landes, in dem der Anspruchsteller Kenntnis von ihr erhalten hat (vgl. im übrigen auch Ziff. 1.3 und 2.4).

4.3 Haften wir für Verletzung der Pflichten aus dem Kaufvertrag (§§ 433, 280 BGB), können wir nach unserer Wahl entweder eine mangelfreie Sache nachliefern, den vorhandenen Mangel beseitigen oder unter Erteilung einer entsprechenden Gutschrift vom Vertrag zurücktreten. Etwa erforderliche Arbeiten können wir nach unserer Wahl am Montageort vornehmen, ggf. aber auch die portofreie Rücksendung der mangelhaften Teile verlangen. Entstand der gerügte Mangel durch falsche Behandlung, außergewöhnliche Beanspruchung, Nichtbeachtung von Montage-, Betriebs- und/oder Wartungsvorschriften oder durch Eingriffe nicht autorisierter Dritter, wie z.B. fachlich nicht entsprechend qualifiziertes Personal, liegt ein Fall der Sachmängelhaftung nicht vor.

4.4 Der Käufer kann Nacherfüllung verlangen, wobei wir berechtigt sind, entweder zwei Versuche zur Behebung des Mangels zu unternehmen oder aber eine mangelfreie Sache zu liefern.
Führt die Nacherfüllung nicht zum Erfolg, können sowohl der Käufer als auch wir vom Vertrag zurücktreten.

4.5 Wir haben das Recht, Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen wirtschaftlichem Aufwand möglich ist. In diesem Falle kann der Käufer Minderung des Kaufpreises verlangen.

4.6 Der Ersatz mittelbarer Schäden oder von Mangelfolgeschäden ist ausdrücklich und in jedem Fall ausgeschlossen.

4.7 Auch im Falle anderer vertraglicher Haftungstatbestände haften wir nur bei Vorsatz oder falls wir oder Leute, für die wir verantwortlich sind, den Schaden durch leichtfertige Handlungen verursacht haben, die in dem Bewusstsein begangen wurden, dass dadurch ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit entstehen werde. Auch in diesem Fall ist unsere Verpflichtung auf den Ersatz des unmittelbaren Schadens an der gelieferten Ware begrenzt.

4.8. Der Käufer verwirkt das Recht, sich auf eine Verletzung der Vertragspflichten oder eine Vertragswidrigkeit der Ware zu berufen, wenn er sie uns nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach dem Zeitpunkt, zu dem er sie festgestellt hat oder hätte feststellen müssen, angezeigt und dabei die Art der Vertragswidrigkeit genau bezeichnet hat (vgl. Art. 39 I UN-Kaufrecht).

4.9. Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis verjähren bei Geräten in zwei Jahren, bei Verbrauchs- und Verschleißteilen innerhalb von einem Jahr ab Bereitstellung zur Abholung durch den Spediteur.

5. Pflichten des Bestellers/Käufers

5.1 Der Besteller ist verpflichtet, die Ware unverzüglich noch vor Ablieferung durch den Spediteur/Frachtführer, jedenfalls aber innerhalb einer so kurzen Frist zu untersuchen oder untersuchen zu lassen, wie es die Umstände erlauben. Auf die kaufmännische Rügefrist gem. § 377 HGB wird ebenso hingewiesen, wie auf die des Art. 38 UN-Kaufrecht.

5.2 Der Besteller ist verpflichtet, alles zu tun, seine und ggf. auch unsere Rechte gegenüber den eingesetzten Spediteuren und/oder Transportunternehmen zu wahren und insbesondere die Rüge-, Verjährungs- und/oder Ausschlussfristen der in Betracht kommenden Bestimmungen des See-, Land- und Luftfrachtrechtes zu wahren, so z.B. die Fristen gem. §§ 407 ff., 438 HGB; Artt. 30 ff CMR oder Artt. 26, 29 WA’29/WA’55.

5.3 Der Käufer ist verpflichtet, durch geeignete Maßnahmen, wie etwa sachdienliche und genaue Eintragungen im Frachtbrief, schriftliche Rügen u.ä. seine und ggf. auch unsere  Rechte aus dem Speditions-/Frachtvertrag und eine etwaige Regressmöglichkeit gegenüber den beauftragten Spediteuren/Frachtführern sicherzustellen.
Für den Fall, dass der Speditions-/Frachtvertrag von uns abgeschlossen wurde (vgl. Ziff. 3.7 dieser AGB), treten wir bereits jetzt die uns als Absendern daraus zustehenden Rechte an den Käufer ab, der diese Abtretung annimmt. Weitere Ersatzleistungen schulden wir nicht, insbesondere sind wir nicht verpflichtet, Ansprüche gegen Spediteure und/oder Frachtführer geltend zu machen oder
gerichtlich durchzusetzen.

6. Zahlungsbedingungen

6.1 Unsere Preise verstehen sich netto exklusive Mehrwertsteuer. Auch bei bestätigten Aufträgen behalten wir uns eine verhältnismäßige Erhöhung der Preise vor, wenn innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsabschluss, jedoch vor vertragsmäßiger Lieferung, Werkstoffpreise oder Löhne steigen oder infolge von Änderungen der Währungsparitäten oder anderen Veränderungen der Import-/Exportkosten sich Kostenfaktoren ändern.

6.2 Unsere Rechnungen sind innerhalb von fünf Werktagen ab Datum der Rechnungsstellung rein netto ohne Abzug zahlbar.

6.3 Kommt der Käufer mit der Zahlung in Verzug (§ 286 II 1 BGB), ist die Entgeltforderung mit 8 vom Hundert über dem Basiszinssatz zu verzinsen (§ 288 II BGB), der jeweils zum 01. Januar und 01. Juli eines jeden Jahres offiziell neu festgesetzt werden kann. Wir sind berechtigt, höhere Zinsen und zusätzlich weiteren Schadenersatz zu verlangen.

6.4 Wir sind nicht verpflichtet, Wechsel und/oder Schecks anzunehmen, im übrigen werden sie nur erfüllungshalber entgegen genommen. Diskont-, Einzugs- und/oder sonstige Spesen gehen zu Lasten des Käufers.

6.5 Unsere Vertreter und Angestellten sind nur bei Vorlage einer besonderen Inkassovollmacht zur Entgegennahme von Zahlungen, Wechseln oder Schecks berechtigt.

6.6 Der Käufer kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder wegen solcher Forderungen ein Zurückhaltungsrecht geltend machen.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1 Wir behalten uns an allen von uns gelieferten Waren das Eigentum vor, bis der Käufer sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung gezahlt hat. Werden Lieferungen auf laufende Rechnung ausgeführt, so dient der Eigentumsvorbehalt auch der Sicherung des Saldos.

7.2 Der Besteller ist berechtigt, über gekaufte Ware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges zu verfügen. Alle Forderungen aus einem Weiterverkauf oder aus einer Vermietung von Waren, die unter dem Eigentumsvorbehalt stehen, tritt der Käufer hiermit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Ebenso werden Ersatzansprüche gegenüber Versicherungen oder Dritten aus
einer Beschädigung der unter dem Eigentumsvorbehalt stehenden Ware an uns hiermit abgetreten. Solange der Besteller seine Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß uns gegenüber erfüllt, bleibt er zur Einziehung der Forderungen berechtigt. Erfüllt der Besteller seine Zahlungsverpflichtungen ganz oder teilweise nicht ordnungsgemäß, verpflichtet er sich, auf erste Anforderung uns die Abnehmer unserer Waren mit Name und ladungsfähiger Anschrift bekannt zu geben. Wir sind berechtigt, die Abtretung dem Dritten anzuzeigen und die Forderungen selbst einzuziehen.

7.3 Übersteigt der Wert unserer Sicherungen unsere Forderungen um mehr als 20 %, so werden wir übersteigende Sicherungen freigeben.

7.4 Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag. Wird Ware aufgrund des Eigentumsvorbehaltes zurückgenommen, so werden uns 15 % des jeweiligen Auftragspreises für unsere mit der Rücknahme verbundenen Kosten pauschal erstattet. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen bleibt vorbehalten.

8. Schlussbestimmungen

8.1 Es gilt deutsches Recht oder nach unserer Wahl das Recht des Landes des Käufers/Auftraggebers.

8.2 Erfüllungsort für sämtliche Leistungen aus dem Vertragsverhältnis, auch im Zusammenhang mit der neuen Verordnung von Verpackungsabfällen v. 12.6.91 (BGBI IS 1410 Abfallgesetz v. 27.8.1986) ist Industriestraße 23 b in 61449 Steinbach. Gerichtsstand ist Frankfurt am Main. Bei Scheck- und Wechselklagen gilt daneben auch der gesetzliche Gerichtsstand.

8.3 Sollte eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen und des Vertrages hiervon nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksame oder unwirksam gewordene Vertragsbedingung durch eine wirksame zu ersetzen, die deren wirtschaftlichen Zweck erreicht.

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